Eine Luftaufnahme vom Landhaus Averbeck mit vielen grünen Feldern.

Barrierefreiheitserklärung

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung
Die Landhaus Averbeck GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landhausaverbeck.de.


2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.


3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren

  • iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen nicht über aussagekräftige Titel für Screenreader.
  • iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
  • Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.

b) Inhaltliche Barrieren

  • Unzureichende Aufbereitung von Video- und Audioinhalten: Es fehlen häufig Untertitel, vollständige Transkripte oder Audiodeskriptionen, was die barrierefreie Nutzung erheblich einschränkt.
  • nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.
  • Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.

c) Farb- und Designprobleme

  • eingeschränkte Skalierbarkeit bei Textvergrößerung:
    Bei starker Vergrößerung des Textes ohne Veränderung der Fenstergröße kann es zu Überlagerungen oder unvollständiger Darstellung kommen. Besonders betroffen sind Navigationsbereiche und interaktive Elemente wie Formulare. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Layout-Optimierungen wird die Darstellung für hohe Zoom-Stufen überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen.

d) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.
Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

  • ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien

Viele der vor dem 30. Mai 2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.
Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Videos, die vor dem 30. Mai 2025 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.
Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.

Falls Sie Unterstützung bei älteren Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Das Landhaus Averbeck bietet All-Inclusive-Familienurlaub in der Lüneburger Heide. Gäste genießen familienfreundliche Unterkünfte, Kinderbetreuung, Freizeitangebote sowie hochwertige Verpflegung in entspannter, ländlicher Atmosphäre.
Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Buchung erfolgt online mit Anzahlung. Nach Anreise checken Gäste in eines der familiengerechten Appartements ein. Kinder werden professionell betreut, während Eltern entspannen können. Alle Mahlzeiten und Getränke sind inklusive. Freizeitangebote wie Reiten, Schwimmbad und Spielscheune stehen ganztägig zur Verfügung. Am Abreisetag erfolgt der Check-out bis 10 Uhr.

5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt. Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

6. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Landhaus Averbeck
Hassel 3
29303 Bergen
info@landhausaverbeck.de
+49 5054 249

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

7. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Niedersachsen
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 / 120 – 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Postadresse:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover

Urlaubsgrüße

vom Averbeck

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